1.) GELTUNG /ALLGEMEINES
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Fotoboxmomente durchgeführten Angebote, Lieferungen, Aufträge und Leistungen zwischen dem Vermieter (fotoboxmomente) und dem Mieter. Wurde keine abweichende Vereinbarung schriftlich getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge von ein und demselben Mieter. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Vermieter und Mieter sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Vermieters gelten sollen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Vermieter, in dem die Vergütung sowie alle vereinbarten Leistungen festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Vermieter sind freibleibend und unverbindlich.
2.) MIETGEGENSTAND
Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung einer mobilen Fotobox und Zubehör (wie Hintergrund oder Accessoires) gegen Entgelt.
3.) URHEBERRECHTE
(1) Der Vermieterin stehen die Urheberrechte an den von der Fotobox festgehaltenden Lichtbildern und Lichtbildwerken nach dem Urhebergesetz zu.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart, erhält der Mieter an den von der Fotobox angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen, nicht kommerziellen Nutzung. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung zu nicht gewerblichen Zwecken. Dennoch muss auf die Fotobox / Vermieterin durch Namensnennung (Fotoboxmomente) hingewiesen werden.
(3) Eine entgeltliche Nutzung der Lichtbilder und Lichtbildwerke bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Gleiches gilt im Fall einer Bearbeitung, Retusche, Verfremdung oder Umgestaltung der Lichtbilder und Lichtbildwerke, auch bei Foto-Composings, Montagen oder sonstigen Manipulationen. Dieses muss schriftlich festgehalten werden.
(4) Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
(5) Bei Veröffentlichungen im Internet und in sozialen Netzwerken durch den Mieter ist mindestens einmalig ein Verweis auf die Urheberschaft des Vermieters (Website www.fotoboxmomente-wolfsburg.de/Instagram @fotoboxmomente) zu platzieren.
(6) Dem Mieter ist die Vervielfältigung und Bearbeitung im Sinne von § 60 UrhG nur dann gestattet, wenn ihnen die hierfür erforderlichen Rechte des Vermieters übertragen worden sind. Die Anwendung von § 60 UrhG wird ausdrücklich ausgeschlossen.
4.) ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- 1 Geltung / Allgemeines
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Fotoboxmomente durchgeführten Angebote, Lieferungen, Aufträge und Leistungen zwischen dem Vermieter (fotoboxmomente) und dem Mieter. Wurde keine abweichende Vereinbarung schriftlich getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge von ein und demselben Mieter. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Vermieter und Mieter sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Vermieters gelten sollen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor. Grundlage für den Vertrag ist die jeweilige Rechnung vom Vermieter, in dem die Vergütung sowie alle vereinbarten Leistungen festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Vermieter sind freibleibend und unverbindlich. Die Datenschutzerklärung befindet sich auf der Website (www.fotoboxmomente-wolfsburg.de).
- 2 Mietgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung einer mobilen Fotobox und Zubehör (wie Hintergrund oder Accessoires) gegen Entgelt.
- 3 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Erhält der Vermieter eine Angebotsanfrage des Mieters, erhält dieser ein personalisiertes Angebot von Fotoboxmomente. Eine verbindliche Buchung kommt erst durch einen schriftlichen Vertrag (z.B. per E-Mail) durch den Mieter und entsprechender Rechnung durch Fotoboxmomente zustande. Der Umfang, Ort und Zeit der erbringenden Leistung sind im Vertrag von Fotoboxmomente geregelt (siehe §1). Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter (siehe §1) Eine Abweichung von der vereinbarten Leistung ist dann zulässig, wenn dies zum Zwecke der Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist und damit keine wesentliche Leistungsänderung, insbesondere Leistungsminderung, verbunden ist. Diese muss mit dem Vermieter abgesprochen und schriftlich festgehalten werden.
(2) Der Vertrag tritt in Kraft und das Datum ist verbindlich gebucht, wenn der Mieter der Vermieterin den Vertrag auf dem Postweg oder per E-Mail unterschrieben bis spätestens 10 Tage nach Erhalt zugesendet haben. Der Vertrag kann auch unterschrieben innerhalb der 10 Tage persönlich übergeben werden. Ist dies nicht der Fall, ist der Vermieter nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.
- 4 Zahlung des Mietbetrages
(1) Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise je nach gebuchtem Paket der Preisliste. Die Mietgebühr ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden oder nicht.
(2) Am Tage der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags sind die Auftraggeber zu einer sofortigen Anzahlung in Höhe von 50% verpflichtet. Mit Erhalt dieser Anzahlung tritt der Vertrag in Kraft. Der Vermieter informiert den Auftragsgeber, sobald das Geld auf dem angegebenen Konto ist. Der Restbetrag erfolgt am Tag oder auch vor der Feier. Dies entscheidet der Mieter für sich. Die Bereitstellung der Fotos erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
(3) Falls die Unterzeichnung des Vertrages nicht während eines persönlichen Treffens des Vermieters und dem Mieter stattfindet, erhält der Mieter ein Exemplar des vorliegenden Vertrags, sowie die sofort fällige Rechnung der Gesamtsumme des Leistungsumfanges. Wobei auch hier eine Anzahlung von 50% sofort fällig ist. In diesem Fall tritt der vorliegende Vertrag für beide Parteien an dem Tage in Kraft, an dem die Vermieterin den Geldeingang (Anzahlung) auf ihrem Konto verzeichnet. Der Restbetrag ist ebenfalls nach oder am Tag der Feier zu zahlen. Der Vermieter informiert den Mieter, sobald das Geld auf dem angegebenen Konto ist.
(4) Der offene Restbetrag ist bis spätestens 1 Woche vor Buchungsdatum zu überweisen.
(5) Gelangt die Fotobox aufgrund von Umständen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig an den Bestimmungsort, bleibt der Mieter zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(6) Überschreitet der Auftrag die vereinbarte Anzahl an Fotos als Sofortausdruck, ist der Vermieter berechtigt, den Mehraufwand mit 50,00 Euro / 200 Fotos in Rechnung zu stellen.
(7) Kommt der Mieter seinen, zur Erledigung des Auftrages erforderlichen, Mitwirkungsleistungen nicht nach oder entstehen für den Vermieter bei Auftragsannahme nicht absehbare Wartezeiten aus Gründen, die die Auftraggeber zu vertreten haben, ist der Vermieter dazu berechtigt, auch bei Vereinbarung eines Festpreises einen im Verhältnis zu dem Mehraufwand stehenden Aufpreis in Rechnung zu stellen.
- 5 Mietbedingungen
(1) Gegenstand des Vertrages sind die im Mietvertrag aufgeführten Geräte und Zubehörteile. Fotoboxmomente behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche Geräte zu ersetzen.
(2) Die Mietzeit beginnt nach dem Aufbau der Fotobox beim Mieter. Erfolgt der Aufbau vor Beginn der Mietzeit, so bleibt Mietzeitbeginn der vertraglich vereinbarte Zeitpunkt. Auf und Abbau sind dementsprechend nicht Bestandteil der Mietzeit. Die maximale Mietzeit von 48 Stunden startet nach dem Aufbau.
(3) Eine Abholung der Fotobox und Zubehör beim Vermieter ist nicht möglich. Ebenso wird die Fotobox nicht per Post zugestellt.
(4) Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Fotobox und Zubehör, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn – auch ohne eigenes Verschulden -, seine Gäste oder Dritte entstehen. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter auch ohne selbstschuld. Insbesondere verpflichtet er sich dazu, die Mietsachen vor Schäden zu schützen (zum Beispiel Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte, Personenschäden, Feuer- und Wasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung, etc…). Auch bei der Kabelverlegung hat der Mieter alle damit verbundenen Gefahrenquellen abzusichern.
(5) Die Einholung der notwendigen Genehmigungen, Konzessionen, GEMA-Anmeldungen, Bauabnahmen etc. sowie die Übernahme der Kosten liegen im Verantwortungsbereich des Mieters. Der Mieter sorgt für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.
(6) Die vermieteten Geräte sind und bleiben Eigentum des Vermieters. Eine Untervermietung der Mietsache ist nicht gestattet. Der Verkauf sowie die Verpfändung ist untersagt. Von der Pfändung, durch Inanspruchnahme Dritter oder bei Verlust ist der Vermieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Anfallende Interventionskosten trägt der Mieter.
(7) Dem Mieter ist es ausdrücklich untersagt, ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter, die Fotobox zu öffnen. Dies bezieht sich insbesondere die Software, Drucker und Kamera.
(8) Ein Umstellen der Mietsache an einen anderen als den Ort der durch den Vermieter vorgenommenen Inbetriebnahme ist ohne Absprache mit dem Vermieter nicht gestattet.
(9) Ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz durch den Mieter beschränkt sich in der Höhe auf den Mietpreis. Weitere, darüberhinausgehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
(10) Im Falle eines Totalschadens oder Abhandenkommens hat der Mieter ungeachtet des aktuellen Marktwertes den Wiederbeschaffungswert zzgl. Beschaffungskosten zu ersetzen, unabhängig davon, ob er persönlich den Schadensfall zu vertreten hat. Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen.
(11) Der Transport der Geräte erfolgt ausschließlich durch Fotoboxmomente.
- 6 Serviceleistung & Lieferung
(1) Der Mieter ist für eine problemlose Durchfahrts- und Anlieferungsmöglichkeit für das jeweils notwendige Transportmittel verantwortlich. Ebenso sind für die Vertragsdauer die entsprechenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Alle anfallenden Kosten, auch wenn sie unverlangt vom Vermieter ausgelegt werden, trägt der Mieter.
(2) Der Mieter stellt einen kompetenten, weisungsbefugten Ansprechpartner während des gesamten Event-Zeitraumes.
(3) Die Vermieterin liefert die fertige Galerie mit den Fotos in hochauflösendem JPG-Format innerhalb von 24 Stunden.
- 7 Widerrufsrecht und Stornierung
(1) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens 14 Tage nach Erhalt des Vertrages. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht bevor dem Mieter der schriftliche Vertrag vorliegt und auch nicht vor Erfüllung der Informationspfichten des Vermieters gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie der Pfichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Warnung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Mieter die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Der Mieter hat das Recht ohne Angabe von Gründen, diesen Vertrag zu widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss Fotoboxmomente mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informiert werden.
(2) Erfolgt eine Absage/Kündigung des Auftrages durch den Mieter, aufgrund nicht von der Vermieterin zu vertretener Gründe, so bleibt der Mieter zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes in vollem Umfang verpflichtet (ohne Fahrtkosten). Bei einer Kündigung nach Beginn der Anreise zum Veranstaltungsort oder nach Beginn der Tätigkeit, ist der bis dahin angefallene Aufwand zusätzlich zu vergüten (z.B. Fahrtkosten).
(3) Wird die Feier aus Gründen höherer Gewalt, Erkrankung oder anderen nicht von dem Mieter zu vertretenen Gründen auf einen anderen Termin verschoben, so ist eine Umbuchung unter der Voraussetzung, dass der Vermieter den Ersatztermin wahrnehmen kann, ohne zusätzliche Kosten möglich. Vorstehendes gilt nicht, wenn der Vermieterin durch die Wahrnehmung des Ersatztermins weitere Kosten zur Last fallen (höhere Anreisekosten etc.). Es sei denn, die zusätzlichen Kosten werden von dem Mieter übernommen. Wird die Feier endgültig abgesagt ist für diesen Fall die Regelung in Ziffer 6. Abs. (2) maßgeblich.
(4) Der Vermieter kann bei einer erhöhten und/oder nicht vorgesehenen Gefahrenlage den Vertrag kündigen und vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch und insbesondere, wenn der Mieter Maßnahmen unterlässt, die der Sicherheit der Besucher oder anderer Beteiligter insbesondere nach bau- oder polizeirechtlichen Vorschriften dienen oder dienen würden, oder Mängel, die der Mieter zu vertreten hat.
(5) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens 14 Tage vor dem Buchungstermin. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht bevor dem Mieter der schriftliche Vertrag vorliegt und auch nicht vor Erfüllung der Informationspfichten des Vermieters gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie der Pfichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Warnung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Mieter die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Der Widerruf ist zu richten an:
Dominik Zalewski
Koppelweg 23
29378 Wittingen
(6) Widerruft der Mieter den Vertrag, hat Fotoboxmomente alle Zahlungen, die vom Mieter entrichtet wurden, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags Fotoboxmomente eingegangen ist.
(7) Fotoboxmomente kann die Bestellung des Mieters jederzeit stornieren. Im Falle einer Stornierung seitens Fotoboxmomente ist der entrichtete Mietpreis vollständig zu erstatten.
- 8 Haftung
(1) Die Haftung für Schäden ist auf die Summe des vereinbarten Nettopreises beschränkt, sofern nichts anders vereinbart ist und dieses gesetzlich zulässig ist
(2) Der Mieter hat die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln und ist verpflichtet, dem Vermieter technische Störungen unverzüglich mitzuteilen. Reparaturen dürfen nur vom Vermieter durchgeführt werden.
(3) Der Mieter trägt die Verantwortung für die Fotobox und dem Zubehör von der Anlieferung bis zur Rückgabe und haftet für alle von ihm zu vertretenden Verluste und/oder Schäden, die während der Mietzeit durch ihn oder seine Veranstaltungsteilnehmer entstehen. Wird die Fotobox, deren Bestandteile oder gemietetes Zubehör gestohlen bzw. gehen die Mietobjekte verloren, haftet der Mieter für die Wiederbeschaffung des jeweiligen Mietgegenstandes. Bemessungsgrundlage ist der Zeitwert des jeweiligen Mietgegenstandes. Der Mieter haftet nicht für Defekte, die offensichtlich ohne äußere Einwirkung und auf Verschleiß der Geräte zurückzuführen sind.
(4) Der Mieter haftet für alle Schäden (z.b. Diebstahl, Verlust, verursachte Defekte, Personenschäden, Feuer- und Wasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung, etc…), die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn – auch ohne eigenes Verschulden -, seine Gäste oder Dritte entstehen. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter auch ohne Selbstverschulden.
(5) Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, Krankheit und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnlicher Ereignisse, die dem Vermieter nicht zu vertreten hat, befreien die Vermieterin für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist die Vermieterin nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Die Vermieterin wird im Falle höherer Gewalt den Mieter unverzüglich von dem Eintritt der Verhinderung unterrichten und sich dringend um einen Ersatz bemühen. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
- 9 Rückgabe der Mietsache
(1) Die Mietgegenstände sind vollzählig, geordnet und in sauberem Zustand zurückzugeben. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defektes Mietzubehör.
(2) Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme der Mietsache bei Rückgabe, erkennt er die vom Vermieter erstellte Bestandsaufnahme an.
(3) Werden die Fotobox-Requisiten durch Verschmutzung, Beschädigung oder Verlust beschädigt, werden von Fotoboxmomente pauschal 15,- Euro in Rechnung gestellt. Hiervon ausgenommen sind die Requisiten am Stock. Stark verschmutzte oder beschädigte Hintergründe werden mit 200 Euro in Rechnung gestellt.
- 10 Urheber- und Nutzungsrechte, Onlinegalerie der erstellten Bilder, Datenschutz
(1) Das Urheberrecht entsteht in der Person des Erstellers des Bildmaterials. Der Mieter muss sich bei diesem um die Befugnis bemühen, das Bildmaterial verwenden zu dürfen. Das umfasst die Befugnis zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung bzw. Bearbeitung des Bildmaterials. Ansprüche oder Rechte betreffend das Bildmaterial seitens des Vermieters bestehen nicht. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
(2) Die Einholung der erforderlichen weiteren Rechte, etwa im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild der auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen, obliegt dem Mieter. Der Vermieter haftet nicht für die Verletzung von Bildnis- oder sonstigen Rechten Dritter und übernimmt auch keine Haftung für das während der Mietdauer entstandene Bildmaterial.
(3) Eine entgeltliche Nutzung der Lichtbilder und Lichtbildwerke bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung der Vermieterin. Gleiches gilt im Fall einer Bearbeitung, Retusche, Verfremdung oder Umgestaltung der Lichtbilder und Lichtbildwerke, auch bei Foto-Composings, Montagen oder sonstigen Manipulationen. Dieses muss schriftlich festgehalten werden.
(4) Dem Mieter wird für alle erstellten Bilder über die Dauer von 8 Wochen eine Online-Galerie zur Verfügung gestellt.
(5) Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, von Fotoboxmomente gespeichert werden.
(6) Bei Veröffentlichungen im Internet und in sozialen Netzwerken durch die Auftraggeber ist mindestens einmalig ein Verweis auf die Urheberschaft des Vermieters (Website www.fotoboxmomente-wolfsburg.de/Instagram @fotoboxmomente) zu platzieren.
- 11 Covid-19
Wird die Feier aufgrund der Corona-Pandemie auf einen anderen Termin verschoben, so ist eine Umbuchung unter der Voraussetzung, dass die Vermieterin den Ersatztermin wahrnehmen kann, ohne zusätzliche Kosten möglich. Vorstehendes gilt nicht, wenn dem Vermieter durch die Wahrnehmung des Ersatztermins weitere Kosten zur Last fallen (höhere Anreisekosten etc.) Es sei denn die zusätzlichen Kosten werden von dem Mieter übernommen. Wird die Feierendgültig abgesagt ist für diesen Fall die Regelung in Ziffer 6. Abs. (2) maßgeblich.
Kann der Vermieter den neuen Termin der Feier nicht wahrnehmen, ist ebenfalls die Regelung in Ziffer 6. Abs. (2) maßgeblich.
Wird die Feier vom Mieter aufgrund von Sorge wegen der Corona-Pandemie abgesagt, gilt die Regelung in Ziffer 6. Abs. (2) entsprechend.
Muss die Feier aufgrund behördlicher Verbote wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden und wird kein Ausweichtermin zwischen den Parteien vereinbart, erhält der Mieter das an den Vermieter gezahlte Honorar vollständig zurückerstattet.
- 12 Sonstiges
(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Wittingen.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Klausel durch eine solche, die der wegfallenden möglichst nahekommt und zulässig ist, ersetzen. Jede Partei ist insoweit berechtigt, eine Klausel schriftlich vorzuschlagen. Diese gilt als vereinbart, sofern die andere Partei nicht schriftlich binnen zwei Wochen nach Zugang diesem Vorschlag widerspricht. Der schriftliche Vorschlag einer Klausel ist der anderen Partei mit eingeschriebenem Brief zuzustellen. Der Widerspruch darf auch in sonstiger schriftlicher Form, insbesondere auch im elektronischen Datenverkehr, erfolgen.